Tavira & Botella

patentes y marcas

 

 

TAVIRA Y BOTELLA, ein 1921 gegründetes Anwaltsbüro, das sich seit seinen Anfängen ausschliesslich dem gewerblichen Rechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene widmet.

   Derzeit wird das Büro von drei Patentanwälten geführt, die bei dem Spanischen Patentamt, dem Europäischen Patentamt und dem Patentamt für Gemeinschaftsmarken zugelassen sind und die nach den Kriterien der Gründer einen persönlichen Kontakt zu ihren Mandanten pflegen, wobei sie besonderen Wert auf einen erstklassigen Service legen.

   Unsere Firma beschäftigt eine Reihe von Profis und weiteren Mitarbeitern, die unsere Mandanten bezüglich technischer und rechtlicher Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz beraten können. Ausserdem steht ein Team technischer Übersetzer zur Verfügung, die sich auf die Übersetzung von Patenten spezialisiert haben.

   Seit der Eröffnung des Amts für Gemeinschaftsmarken in Spanien, verfügen wir über ein Büro in der Nähe dieses Amts in Alicante, um einen angemessenen Service bei der Registrierung von Gemeinschaftsmarken bieten zu können.

   Wie gehören ausserdem den bekanntesten internationalen Organisationen für Gewerbliches Eigentum an und arbeiten regelmässig mit Patent- und Markenanwälten der ganzen Welt zusammen.

   Für Anfragen jeglicher Art, können Sie per e-mail, Fax oder Telefon Informationen bei uns einholen - unser Büro steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.


 

ANMELDUNGSVORAUSSETZUNGEN

PATENTANMELDUNG   MARKENANMELDUNG

1. - Name und Anschrift des Anmelders

2. - Name und Anschrift des Erfinders

3. - Patentbeschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung

4. - Im Falle eines Prioritätsanspruchs. Amtliche Bescheinigung.

5. - Falls der Anmelder nicht der Erfinder ist, ist anzugeben, wie dieser seine Rechte begründet.

6. - Anwaltsvollmacht

1. - Name und Anschrift des Anmelders

2. - Waren- bzw. Dienstleistungsliste

3. - Im Falle eines Prioritätsanspruchs. Amtliche Bescheinigung.

4. - Muster der Marke, falls es sich um eine Bildmarke handelt.

5. - Anwaltsvollmacht


VALIDIERUNG IN SPANIEN VON EUROPÄISCHEN PATENTEN UND PCT-Dokumenten

  GEMEINSCHAFTSMARKE

1. - Kopie der Dokumente bzgl. des Patents

2. - Kopie des Deckblatts der Veröffentlichung

3. - Anwaltsvollmacht

 

Dieselben Anforderungen wie im Falle einer nationalen Marke.


GEBRAUCHSMUSTER-ANMELDUNG:   GESCHMACKSMUSTER-ANMELDUNG

Dieselben Anforderungen wie im Falle von Patenten.

  1. - Name und Anschrift des Anmelders

2. - Kopie der Zeichnungen

3. - Im Falle eines Prioritätsanspruchs. Amtliche Bescheinigung.

4. - Anwaltsvollmacht




AUTHORIZATIONS:
 

 APPLICATIONS IN SPAIN

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